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"Muttizettel"

Du möchtest eine minderjährige Freund/in (unter 18 Jahre) mit auf unsere Veranstaltung nehmen? Das ist gesetzlich geregelt und möglich.

Auf dieser Seite erklären wir euch, was der "Muttizettel" ist, was ihr damit macht und ihr könnt diesen hier downloaden!

Was ist der "Muttizettel"?

Ein „Muttizettel“ ist umgangssprachlich eine schriftliche Erziehungsbeauftragung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). 

Im Sinne des Jugendschutz darf keine minderjährige Person (also unter 18 Jahren) ohne Begleitung eines Eziehungsbeauftragten auf unsere Veranstaltung.

Wer ist eine erziehungsbeauftragte Person?

Die beauftragte Person, die auf dein Kind aufpassen soll, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem muss sie reif genug sein, die Aufsicht tatsächlich wahrnehmen zu können. 

Du musst dieser Person dein Einverständnis geben, dass sie auf dein Kind aufpassen soll.
Diese Person muss dein Einverständnis mit diesem "Muttizettel" nachweisen.

Wir werden dieses am Einlass kontrollieren!

 KLICKE AUF DAS BILD UND DER DOWNLOAD WIRD GESTARTET! 

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